#AGBs
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I. Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von der Gesellschaft H S F, s.r.o., mit Sitz Jesenského 50, 901 01 Malacky, Slowakische Republik, IČO/Identifizierungsnummer: 34 112 278, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Bratislava I, Teil: Sro, Akte Nr. 13117/B (im Folgenden „HSF“), angebotenen, erbrachten und/oder gelieferten Leistungen und/oder Lieferungen sowie für sämtliche damit zusammenhängende Nebengeschäfte, sonstige Leistungen im Rahmen aller gegenwärtigen sowie künftigen Verträge und Rechtsverhältnisse mit dem Vertragspartner. Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten der Gesellschaft HSF und der Vertragspartner sowie die Grundsätze des Rechtsverhältnisses zwischen diesen Parteien. Sie sind für alle Parteien des Rechtsverhältnisses verbindlich und ergeben sich aus den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften.
Für Zwecke dieser AGB bezeichnet der Begriff Vertragspartner eine natürliche oder juristische Person, die mit der Gesellschaft HSF ein Schuldverhältnis eingegangen ist (im Folgenden „Vertragspartner“).
2. Vertrags-, Einkaufs- oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden von der Gesellschaft HSF nicht akzeptiert und gelten nicht als vereinbart. Dies gilt auch in dem Fall, wenn seitens der Gesellschaft HSF gegen solche Bedingungen keine Einwände erhoben werden. Die mit dem Erfüllen der Vertrages verbundenen Handlungen der Gesellschaft HSF sind in dieser Hinsicht keinesfalls als ein Einverständnis mit den Vertrags- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners zu verstehen. Dem Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft HSF und dem Vertragspartner liegen stets diese AGB der Gesellschaft HSF und der Inhalt des Vertrages zugrunde.
3. Abweichende Bedingungen, mündliche Nebenabreden, Vereinbarungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie deren Anlagen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung beider Vertragsparteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
4. Im Rahmen eines laufenden Geschäftsverkehrs gelten diese AGB auch für sämtliche künftigen Leistungen gemäß Art. I Punkt 1., und das auch in dem Fall, wenn dies künftig nicht ausdrücklich vereinbart wird.
5. Eventuelle Einzelhändler verpflichten sich, ihre entsprechenden Vertragspartner an die Verpflichtungen im Sinne dieser AGB zu binden. Die Einzelhändler sind verpflichtet, der Gesellschaft HSF sämtliche Schäden zu ersetzen, die infolge einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.
II. Angebot, Bestellung, Bestellungsbestätigung, Vertragsabschluss
1. Ein Angebot zum Vertragsabschluss ist eine an die Gesellschaft HSF adressierte vollständige Bestellung des Vertragspartners.
2. Die Bestellung des Vertragspartners hat insbesondere Folgendes zu enthalten:
-
- eine genaue Bezeichnung der Art und der Menge der bestellten Ware oder Dienstleistung;
- die E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Vertragspartners;
- Angaben zur Identifizierung des Vertragspartners in folgendem Umfang: Vor- und Nachname und Wohnsitz des Vertragspartners, bzw. Firma, Sitz, IČO/Identifizierungsnummer, DIČ/Steuernummer, IČ DPH/Mehrwertsteueridentifizierungsnummer, wenn der Vertragspartner ein Unternehmer ist;
- Rechnungsangaben;
- eine Erklärung des Vertragspartners, die bestätigt, dass er sich mit diesen AGB, die ein integraler Bestandteil des Vertrages sind, bekannt gemacht hat und mit ihnen völlig einverstanden ist;
- eine Erklärung des Vertragspartners, die bestätigt, dass alle seinerseits angegebenen Angaben wahrheitsgetreu sind.
3. Als Bestätigung der Bestellung gilt eine rechtzeitige, an den Vertragspartner adressierte schriftliche Erklärung der HSF, in welcher bestätigt wird, dass sie die Bestellung des Vertragspartners akzeptiert (im Folgenden „Bestellungsbestätigung“). Die Bestellungsbestätigung tritt in Kraft zum Zeitpunkt ihrer Zustellung an den Vertragspartner (an die in der Bestellung angegebene Adresse oder E-Mail-Adresse). Die Bestellungsbestätigung kann widerrufen werden, wenn der Widerruf der Vertragspartei spätestens gleichzeitig mit der Bestellungsbestätigung zugestellt wird. Ein Schweigen oder ein Unterlassen auf Seiten der Gesellschaft HSF gelten nicht als Bestellungsbestätigung. Eine Bestellungsbestätigung enthält insbesondere eine genaue Bezeichnung der Art und der Menge der bestellten Ware oder Dienstleistung, den Preis für diese bestellten Leistungen sowie den vorausgesetzten Liefertermin.
4. Die Bestellung gilt als Erklärung des Vertragspartners, dass sein Angebot zum Vertragsabschluss verbindlich ist und als Bestätigung seiner Zahlungsfähigkeit und Bonität. Die Gesellschaft HSF ist berechtigt, einen Auftrag oder eine Bestellung des Vertragspartners innerhalb einer 14-Tage-Frist ab Zustellung ohne Angabe der Gründe abzulehnen.
5. Mündlich oder schriftlich erteilte Aufträge oder Bestellungen gelten allerdings erst mit der Zustellung einer schriftlichen Bestellungsbestätigung der Gesellschaft HSF an den Vertragspartner als akzeptiert. Für den zu realisierenden Inhalt des Vertrages ist ausschließlich die schriftliche Bestellungsbestätigung zusammen mit diesen AGB entscheidend.
6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Inhalt der Bestellungsbestätigung unverzüglich zu überprüfen und der Gesellschaft HSF innerhalb von drei Arbeitstagen die finale Bestellungsbestätigung zu senden, in welcher er erklärt, dass er mit der Bestellungsbestätigung und deren Inhalt einverstanden ist (im Folgenden „finale Bestätigung“).
7. Der Vertrag gilt als abgeschlossen zum Zeitpunkt der Zustellung der finalen Bestätigung an die Gesellschaft HSF. Gegenstand des abgeschlossenen Vertrages ist die Verpflichtung der Gesellschaft HSF, dem Vertragspartner die bestellte Ware oder Dienstleistung an den vereinbarten Bestimmungsort zu liefern und die Verpflichtung des Vertragspartners, die Ware oder die Dienstleistung zu übernehmen und hierfür Ben vereinbarten Preis sowie sonstige Kosten für die Warenlieferung oder Dienstleistungserbringung zu bezahlen.
8. Jegliche Änderungen der Bestellung nach Vertragsabschluss gelten als Angebot zur Änderung des Vertragsinhaltes und sind lediglich nach gemeinsamer Vereinbarung der Gesellschaft HSF und des Vertragspartners möglich. Die Gesellschaft HSF ist nicht verpflichtet, das Angebot zur Änderung des Vertragsinhaltes zu akzeptieren.
9. Angebote, Preislisten, Prospekte und sonstige Unterlagen der Gesellschaft HSF sind, soweit nicht anders aufgeführt, in Bezug auf alle angeführten Angaben einschließlich des Preises, der Menge, des Liefertermins und der Lieferungsalternativen unverbindlich.
10. Einkaufs- oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Änderungen des Vertrages sind nur in dem Fall verbindlich und gültig, wenn die seitens der Gesellschaft HSF gesondert und schriftlich explizit anerkannt wurden.
11. Telefonische oder mündliche Vereinbarungen, Änderungen oder Nebenabreden bezüglich der bestätigten Aufträge und Bestellungen bedürfen für ihr Inkrafttreten ebenso einer gesonderten schriftlichen Bestätigung der Gesellschaft HSF sowie der finalen Bestätigung seitens des Vertragspartners; die Punkte 3, 5, 6, 7, 8 und 9 Art. II dieser AGB gelten sinngemäß.
12. Soweit nicht anders vereinbart,
a) können Änderungen der Bestellungen für angemessene Preise verrechnet werden,
b) sind Änderungen und Differenzen bei der Auftragsdurchführung seitens der Gesellschaft HSF zulässig, soweit aus technischen oder anderen Gründen zwingend erforderlich.
13. Der Vertragsabschluss sowie die Lieferung der vereinbarten Vertragsleistungen erfolgen unter der Bedingung, dass bei nicht richtiger, verspäteter oder unzumutbarer Belieferung der Gesellschaft HSF seitens Dritter die Leistung entweder nicht realisiert oder nur teilweise realisiert wird. Sollte es nicht möglich sein, die Leistung zu erbringen oder sollte es möglich sein, die Leistung nur teilweise zu erbringen, ist der Vertragspartner umgehend zu informieren und beim Vertragsrücktritt ist das gegebenenfalls erhaltene Entgelt unverzüglich zurück zu bezahlen. Die Gesellschaft HSF haftet nicht für einen eventuellen, sich daraus ergebenden Schaden des Vertragspartners.
14. Diese AGB sind integraler Bestandteil des Vertrages. Sollten die Gesellschaft HSF und der Vertragspartner einen Vertrag abschließen, in welchem sie Bedingungen vereinbaren, die von diesen AGB abweichen, wird der Vertragsinhalt Vorrang vor diesen AGB haben. Sollten in der Bestellungsbestätigung und in der finalen Bestätigung Bedingungen vereinbart werden, die von diesen AGB abweichen, hat der Inhalt der Bestellungsbestätigung und der finalen Bestätigung Vorrang vor diesen AGB.
III. Preis, Leistung, Lieferung
1. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ist der Vertragspartner verpflichtet, der Gesellschaft HSF den im Vertrag vereinbarten Preis zu bezahlen (im Folgenden „Preis“). Der vereinbarte Preis wurde in dem Euro festgelegt und schließt die Mehrwertsteuer nicht ein; diese ist dem Preis in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zuzurechnen. Der Preis schließt die mit der Lieferung der Ware oder der Dienstleistung an den vereinbarten Ort verbundenen Kosten ein (Verpackung, Aufladen, Transport), ausgenommen die Kosten, die im Sinne dieser AGB oder des Vertrags vom Vertragspartner zu tragen und nicht im Preis enthalten sind. Eventuelle weitere Kosten für Leistungen, die nicht im Preis eingeschlossen sind (z.B. Abladen), müssen in der Bestellungsbestätigung angegeben werden (im Folgenden „sonstige Kosten“) und werden dem Vertragspartner gesondert verrechnet. Den eventuellen sonstigen Kosten ist die Mehrwertsteuer in gesetzlich vorgeschriebener Höhe zuzurechnen. Die Bestimmungen des Artikels IV dieser AGB über die Zahlung des Preises sind auf die Zahlung der sonstigen Kosten sinngemäß anzuwenden.
2. Sollte es sich bei dem Vertragsgegenstand um Dienstleistungserbringung handeln (z.B. Montagearbeiten), sind die Bestimmungen dieser AGB auch auf die Bestellung, Erbringung und Bezahlung der Dienstleistungen anzuwenden.
3. Sollte sich der Katalogpreis (Listenpreis) bis zum Zeitpunkt der Erfüllung der konkreten Lieferung ändern, ist die Gesellschaft HSF berechtigt, dem Vertragspartner für die bestellte und gelieferte Ware den aktueller Listenpreis in Rechnung zu stellen, d. h. auch einen höheren Preis, der zum Tag der tatsächlichen Warenlieferung an den Vertragspartner gültig ist. Über eine solche Preiserhöhung muss die Gesellschaft HSF den Vertragspartner allerdings informieren. Dies gilt sinngemäß auch in dem Fall, wenn sich andere Posten und Preisbestendteile bzw. andere in den Katalogen und Preislisten der Gesellschaft HSF nicht angegebene Preise ändern und die Gesellschaft HSF ist berechtigt, bei nachweisbaren Änderungen der Basis für die Preiskalkulation, insbesondere bei Änderungen von Material- und Lohnkosten bzw. gesetzlichen Sozialabgaben und/oder anderen Gebühren und Pflichten oder jeglichen anderen Betriebskosten der Gesellschaft HSF (z.B. Strompreis) oder ihrer Lieferanten, den verhältnismäßig erhöhten Preis für die gelieferte Ware in Rechnung zu stellen.
4. Wird der Vertrag explizit ohne Berichtigung der Preise für die vereinbarte Leistung abgeschlossen, gelten die am Tag der Bestellungsbestätigung gültigen Listenpreise der Gesellschaft HSF als vereinbart.
5. Bei Bestellungen, deren Preis unter € 400,00 (MWSt nicht inbegriffen) liegt, verpflichtet sich der Vertragspartner, der Gesellschaft HSF einen Zuschlag für kleine Bestellmengen iHv € 30,00 (MWSt nicht inbegriffen) zu zahlen. Die Verpackung erfolgt in einer geschäftlich üblichen Weise, um Beschädigung unter üblichen Transportbedingungen zu vermeiden.
6. Die Angaben in Prospekten, Mitteilungen, Unterlagen, Produkt- und Arbeitsbeschreibungen oder in anderen Schriftstücken stellen die bestmögliche Beschreibung dar und enthalten keine Bestätigung über den genauen Charakter der Produkte und Arbeiten. Die Beschreibung des genauen Charakters der Produkte und Arbeiten bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Muster und Modelle gelten als eine angemessene Demonstration der Produkte.
7. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Erbringung der Leistungen, die Gegenstand des Vertrages sind, seitens der Gesellschaft HSF in den Geschäftsräumen der Gesellschaft HSF während der üblichen Arbeitszeiten. Erfolgt die Leistungserbringung ausnahmsweise und auf Anfrage des Vertragspartners außerhalb der üblichen Arbeitszeiten oder an einem anderen Ort, sind die damit verbundenen Mehrkosten in dem vereinbarten Preis nicht eingeschlossen und werden dem Vertragspartner gesondert und in voller Höhe in Rechnung gestellt. Die Gesellschaft HSF ist berechtigt, mit der Realisierung der vertraglich vereinbarten Leistungen auch Dritte zu beauftragen.
8. Die in der Bestellungsbestätigung angegebenen Lieferfristen und Liefertermine sind nur informativer Natur und können sich fallweise in Abhängigkeit von Umfang und Natur der Lieferung ändern (Art, Menge oder Ausführung der gelieferten Produkte). Die Gesellschaft HSF erklärt, dass sie alle Bemühungen unternehmen wird, um die informativen Lieferfristen vollständig einzuhalten. Sofern aber die Lieferfristen oder Liefertermine seitens der Gesellschaft HSF nicht ausdrücklich als fest und verbindlich bestätigt sind, sind sie für die Gesellschaft HSF nicht verbindlich und in einem solchen Fall gelten Lieferfristen und Liefertermine, die im Bezug auf die Eigenschaften der Ware, das Liefervolumen und den Lieferort angemessen sind. Die Gesellschaft HSF ist verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich über die Verlängerung der Lieferfrist zu informieren. Soweit von den Vertragsparteien nicht anders vereinbart, beginnt der Ablauf der Lieferfrist ab dem Tag der finalen Bestätigung seitens des Vertragspartners.
9. Die Gesellschaft HSF ist wahlweise berechtigt, auch vor der im Vertrag vereinbarten Lieferfrist zu liefern und der Vertragspartner ist in einem solchen Fall nicht berechtigt, die Leistung abzulehnen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Gesellschaft HSF ist berechtigt, die Leistungen auch in Form sog. „Teilleistungen“ zu erbringen.
10. Bei Überschreitung einer ausdrücklich vereinbarten verbindlichen Lieferfrist aus Gründen, die auf Seite der Gesellschaft HSF liegen, ist der Vertragspartner verpflichtet, der Gesellschaft HSF schriftlich eine zusätzliche Frist von mindestens 14 Arbeitstagen einzuräumen. Erst eine verschuldete Versäumung dieser zusätzlichen Frist seitens der Gesellschaft HSF berechtigt den Vertragspartner, vom Vertrag völlig oder teilweise zurückzutreten, verpflichtet jedoch die Gesellschaft HSF keinesfalls zum Schadensersatz. Die Bestimmungen des Artikels V dieser AGB über den Vertragsrücktritt sind sinngemäß anzuwenden.
11. Für die Dauer der folgenden Umstände, und zwar höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Nichteinhaltung der Lieferfristen seitens der Sublieferanten, Material-, Strom- oder Arbeitskraftausfall, Streiks, Ausschluss von der Arbeit, Probleme im Transportsektor, Verkehrsstörungen, öffentliche Verordnungen sowie alle ähnlichen oder gesetzlich vorgesehenen Umstände, ist die Gesellschaft HSF nicht in Verzug mit der Erfüllung der Pflichten im Sinne des Vertrages und mit der Erbringung der Lieferung. Dies gilt auch in dem Fall, wenn die oben genannten Umstände während eines eventuellen, bereits bestehenden Verzugs der Gesellschaft HSF eintreten. Tritt einer der oben genannten Umstände ein, hat die Gesellschaft HSF den Vertragspartner unverzüglich darüber zu informieren.
12. Die Gesellschaft HSF trägt keine Verantwortung für Verspätungen der Lieferungen oder für Kostenerhöhungen, die infolge seitens des Vertragspartners der Gesellschaft HSF zur Verfügung gestellter unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben und Informationen bzw. infolge seitens des Vertragspartners zur Verfügung gestellter Unterlagen erfolgten. Sollten sich aus den oben genannten Gründen Erhöhungen der Kosten für die Realisierung der vereinbarten Leistungen ergeben, sind diese vollständig von dem Vertragspartner zu tragen.
13. Bei Exportlieferungen (außerhalb des EU-Gebietes) hat der Vertragspartner die erforderliche zollrechtliche Abfertigung der Lieferung bzw. Freigabe der Ware in den freien Verkehr im Bestimmungsland auf eigene Kosten sicherzustellen. Eventuell anfallende Zollgebühren oder andere damit verbundene Abgaben und Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen. Die Versicherung der Lieferung erfolgt lediglich auf Anfrage und Kosten des Vertragspartners.
14. Die Warenlieferung erfolgt in der Regel auf firmeneigenen Transportständern der Gesellschaft HSF. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Aufzeichnungen über den Aufenthaltsort der zur Verfügung gestellten wiederverwendbaren und ausleihbaren Ständer zu führen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Gesellschaft HSF diese Ständer unverzüglich nach Warenlieferung zurück zu geben. Bei Nichtrückgabe der Ständer wird dem Vertragspartner ab dem 21. Tag nach Warenlieferung eine Gebühr iHv 10 EUR (MWSt nicht inbegriffen) pro Ständer und Tag verrechnet, höchstens jedoch bis zur Höhe der Wiederanschaffungskosten des Ständers. Beim Verlust oder Beschädigung des Ständers werden dem Vertragspartner die entsprechenden Kosten verrechnet und der Vertragspartner hat der Gesellschaft HSF den entstandenen Schaden in voller Höhe zu erstatten.
IV. Zahlung und Zahlungsverzug
1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für alle seitens der Gesellschaft HSF erbrachten Leistungen und geleisteten Lieferungen zu bezahlen, und zwar innerhalb der im Vertrag vereinbarten Frist, spätestens jedoch bei der Warenübernahme oder Dienstleistungserbringung, und das ohne jegliche Abschläge. Eventuelle Skontoabzüge bedürfen stets einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Verpflichtung des Vertragspartners, der Gesellschaft HSF den Preis für die Leistungen und Lieferungen zu bezahlen, ist bei bargeldlosen
Zahlungen zu dem Zeitpunkt erfüllt, wenn der Preis auf dem Bankkonto der Gesellschaft HSF gutgeschrieben ist. Im Verhältnis zu individuellen Kunden behält sich die Gesellschaft HSF das Recht vor, die Zahlungsbedingungen zu ändern.
2. Ist der Vertragspartner mit der Leistung jeglicher finanzieller Verbindlichkeiten (z.B. Teilzahlung) oder einer anderen Leistung in Verzug, ist die Gesellschaft HSF ungeachtet des Verschuldens berechtigt, auf der Vertragserfüllung zu bestehen, und gleichzeitig
a) während des Verzugs des Vertragspartners die Erfüllung ihrer Pflichten aus diesem Vertrag sowie aus anderen Vertragsverhältnissen (anderen realisierten Leistungen und Lieferungen) mit dem Vertragspartner zu unterbrechen; in einem solchen Fall ist die Gesellschaft HSF nicht in Verzug mit der Erfüllung ihrer Pflichten und dies weder aus diesem Vertrag noch aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Vertragspartner; oder
b) alle nicht beglichenen finanziellen Verbindlichkeiten des Vertragspartners für sofort fällig zu erklären, und das auch in dem Fall, wenn ein Tilgungskalender vereinbart oder die Fälligkeit der Verbindlichkeiten verlängert wurde, wobei sich die sofortige Fälligkeit der finanziellen Verbindlichkeiten nicht nur auf die Verbindlichkeiten des Vertragspartners aus diesem Vertrag, sondern auch auf die Verbindlichkeiten des Vertragspartners aus anderen Vertragsverhältnissen mit der Gesellschaft HSF bezieht; oder
c) Im Falle des Verzugs des Vertragspartners um mehr als 7 Tage vom Vertrag zurück zu treten; oder;
d) dem Vertragspartner eine angemessene zusätzliche Frist von maximal sieben Tagen einzuräumen und nach deren erfolgslosem Ablauf vom Vertrag zurück zu treten, und das auch wenn der Vertrag bereits teilweise erfüllt war.
3. Für die Dauer des Verzugs des Vertragspartners mit der Erfüllung seiner Pflichten aus dem Vertrag ist die Gesellschaft HSF nicht in Verzug mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und Lieferungen und die Gesellschaft HSF ist berechtigt, noch nicht beglichene Lieferungen oder Leistungen gemäß diesem Vertrag oder gemäß anderen Vertragsverhältnissen mit dem Vertragspartner einzubehalten bzw. einzustellen und von dem Vertragspartner die Leistung einer angemessenen Anzahlung bzw. Sicherheit zu fordern.
4. Beim Verzug des Vertragspartners mit der Zahlung des Preises oder einer anderen finanziellen Verbindlichkeit oder deren Teiles ist der Vertragspartner verpflichtet, der Gesellschaft HSF von dem ausstehenden Betrag Verzugszinsen iHv 12% p.a., mindestens jedoch in Höhe des zum ersten Verzugstag gültigen Basiszinssatzes der EZB zuzüglich neun Prozentpunkte, zu zahlen.
5. Beim Verzug des Vertragspartners mit der Erfüllung seiner Pflichten aus dem Vertrag, erlöschen alle eventuellen Vereinbarungen über Skonti, und zwar in Bezug auf sämtliche zu leistenden Zahlungen (auch Teilzahlungen).
6. Beim Verzug des Vertragspartners mit der Zahlung des Preises oder einer anderen finanziellen Verbindlichkeit um mehr als zehn Tagen, ist der Vertragspartner verpflichtet, der Gesellschaft HSF eine Vertragsstrafe iHv 0,05 % des Schuldbetrages für jeden Verzugstag zu zahlen.
7. Der Vertragspartner verpflichtet sich, der Gesellschaft HSF alle Kosten, Ausgaben und Barausgaben zu erstatten, die der Gesellschaft HSF im Zusammenhang mit der Geltendmachung ihrer berechtigten Ansprüchen aus dem Vertrag entstehen, insbesondere die Kosten für die Eintreibung unbeglichener Forderungen des Vertragspartners, und das einschließlich der für rechtliche Dienstleistungen iZm der Geltendmachung der Ansprüche der Gesellschaft HSF verauslagten Kosten. Die Gesellschaft HSF hat beim Verzug des Vertragspartners neben den oben genannten Ansprüchen auch Anrecht auf eine pauschale Erstattung der mit der Geltendmachung der Forderung verbundenen Kosten iHv 40 EUR, und das ohne darauf gesondert hinweisen zu müssen. Ist der Vertragspartner in Verzug, verpflichtet er sich, der Gesellschaft HSF für jede gesendete Mahnung einen Pauschalbetrag iHv 20,-EUR sowie eine Gebühr für die Erfassung des Schuldverhältnisses, mit dessen Erfüllung der Vertragspartner in Verzug ist und für welches ihm eine Mahnung gesendet wurde, iHv 50,- EUR für jedes begonnene Halbjahr der Erfassung zu zahlen.
8. Die Gesellschaft HSF hat beim Verzug des Vertragspartners neben der im Art. IV Punkte 4 und 7 genannten Ansprüche und neben dem Anspruch auf die Vertragsstrafe iSd Art. IV Punkt 6 dieser AGB einen Anspruch auf Ersatz des durch Verzug mit der Erfüllung der finanziellen Verbindlichkeit verursachten Schadens in voller Höhe. Der Vertragspartner ist insbesondere verpflichtet, der Gesellschaft HSF auch den Schaden zu ersetzen, der der Gesellschaft HSF dadurch entsteht, dass auf eventuelle Kreditkonten der Gesellschaft HSF infolge des Verzugs des Vertragspartners mit der Erfüllung der finanziellen Verbindlichkeit, entsprechend höhere Zinsen geltend gemacht wurden.
9. Erfolgt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- und wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners, auf Grundlage welcher begründet angenommen werden kann, dass die Befriedigung der Forderungen der Gesellschaft HSF infolge einer ungenügenden Erfüllungsfähigkeit seitens des Vertragspartners bedroht ist, insbesondere im Falle der Eröffnung eines Konkursverfahrens gegenüber dem Vertragspartner, einer Konkurserklärung über das Vermögen des Vertragspartners, einer Abweisung des Konkursantrags wegen mangelnder Konkursmasse, einer Genehmigung der Umstrukturierung oder bei der Einleitung von Vollstreckungsverfahren gegenüber dem Vertragspartner,
a) ist die Gesellschaft HSF berechtigt zu beschließen, dass alle finanziellen Verbindlichkeiten des Vertragspartners fällig sind, was sie ihm schriftlich mitzuteilen hat;
b) hat die Gesellschaft HSF das Recht, weitere Lieferungen oder Leistungen aus dem Vertrag erst nach Leistung einer angemessenen Anzahlung bzw. Sicherheit seitens des Vertragspartners zu realisieren (z.B. Bankgarantie, Pfandrecht), wobei die Gesellschaft HSF bei Nichtleistung der Anzahlung oder der angemessenen Sicherheit seitens des Vertragspartners nach Festlegung einer angemessener Frist für deren Leistung und ihrem erfolglosen Ablauf berechtigt ist, vom Vertrag zurück zu treten, und das auch in dem Fall, wenn dieser bereits teilweise erfüllt wurde.
10. Der Vertragspartner ist keinesfalls berechtigt, Zahlungen infolge einer unvollständigen Gesamtlieferung, Garantieansprüche oder Ansprüche aus Haftung für Mängel oder infolge Reklamationen einzubehalten oder die Begleichung der finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft einzustellen.
11. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegenüber HSF einseitig mit den Forderungen der Gesellschaft HSF gegenüber dem Vertragspartner zu verrechnen. Eine Verrechnung der gegenseitigen Forderungen auf Grundlage einer Vereinbarung ist zulässig. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft HSF an einen Dritten abzutreten.
V. Vertragsrücktritt
1. Ein Vertragsrücktritt ist nur aus den im Gesetz, in diesen AGB oder im Vertrag genannten Gründen möglich.
2. Die Gesellschaft HSF ist berechtigt, in den folgenden Fällen vom Vertrag zurück zu treten:
2.1 Wenn gegenüber dem Vertragspartner ein Konkurs erklärt oder eine Umstrukturierung genehmigt wurde oder der Antrag auf Konkurserklärung gegenüber dem Vertragspartner wegen mangelnder Konkursmasse abgelehnt wurde, oder wenn der Konkurs aus dem Grund aufgehoben wurde, dass das Vermögen des Vertragspartners nicht für die Begleichung der Verfahrenskosten reicht, oder wenn das Konkursverfahren wegen mangelnder Konkursmasse eingestellt wurde;
2.2 aus den in Art. IV Punkt 2 c) und d) und Punkt 9 b) dieser AGB genannten Gründen;
2.3 wenn der Vertragspartner mit der Übernahme der Ware oder der Leistung in Verzug ist und die Ware oder die Leistung selbst in einer angemessener zusätzlichen Übernahmefrist von mindestens sieben Tagen nicht übernimmt;
2.4 wenn Gründe für den Vertragsrücktritt gemäß den Bestimmungen des UGB oder ABGB eintreten.
3. Der Vertragspartner ist berechtigt, vom Vertrag in den in diesen AGB oder im Vertrag genannten Fällen zurück zu treten.
4. Ein Verzug mit der Erfüllung aus einem Vertrag, der aus wirtschaftlicher Sicht ohne den Abschluss eines anderen Vertrages nicht abgeschlossen worden wäre, berechtigt die Gesellschaft HSF, von beiden Verträgen zurück zu treten.
5. Wurden Teillieferungen vereinbart und ist der Vertragspartner in Verzug mit der Erfüllung einer finanziellen Verbindlichkeit für die Teilleistung, ist die Gesellschaft HSF berechtigt, vom Vertrag auch lediglich bezüglich dieser Teilleistung zurück zu treten.
6. Der Vertragsrücktritt hat schriftlich zu erfolgen und ist der anderen Vertragspartei zuzustellen. Der Vertragsrücktritt tritt mit Zustellung der anderen Vertragspartei in Kraft. Durch den Vertragsrücktritt bleiben der Schadensersatzanspruch und der Anspruch auf die Vertragsstrafe unberührt.
7. Durch Vertragsrücktritt erlöschen alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus dem Vertrag.
8. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, nach dem Vertragsrücktritt die gegenseitig gelieferten Leistungen zurück zu geben. Wenn die Vertragspartei, die vom Vertrag zurück getreten ist, die Leistungen zurückgibt, hat sie Anspruch auf die Erstattung der damit verbundenen Kosten.
9. Beim Vertragsrücktritt ist die Gesellschaft HSF berechtigt, insbesondere die Rückgabe der bereits gelieferten Ware auf Kosten und Risiko des Vertragspartners zu fordern, wobei eine Wertminderung der Ware, die inzwischen erfolgt, zu Lasten des Vertragspartners geht.
10. Die Gesellschaft HSF behält sich das Recht vor, die Rückzahlung des bezahlten Betrages bis zum Zeitpunkt der Rückgabe der gelieferten Ware seitens des Vertragspartners einzubehalten. Bei Rückgabe beschädigter, übermäßig abgenutzter oder unvollständiger Ware wird die Gesellschaft HSF dem Vertragspartner den bezahlten Preis abzüglich des Ersatzes des an Waren verursachten Schadens zurückzahlen. Die Forderung der Gesellschaft HSF auf Schadenersatz erlischt durch Verrechnung mit der Forderung des Vertragspartners auf Preisrückgabe.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Die Lieferung sämtlicher Ware oder anderer seitens der Gesellschaft HSF an den Vertragspartner gelieferten Gegenstände erfolgt mit Eigentumsvorbehalt und die Gesellschaft HSF behält sich das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware oder anderen Gegenständigen bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher finanzieller Verbindlichkeiten des Vertragspartners aus diesem Vertrag, insbesondere Bezahlung des vereinbarten Preises, vor. Der Vertragspartner erwirbt das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware oder anderen Gegenständen erst zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung aller seiner finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft HSF aus diesem Vertrag. Sollte die vollständige Zahlung noch vor der Warenlieferung erfolgen,
erwirbt der Vertragspartner das Eigentumsrecht an der Ware oder anderen Gegenständen zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die gelieferte Ware übergeben wird.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, zwecks Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehalts der Gesellschaft HSF alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere die Ware und andere dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Leistungen vor Abwertung, Vernichtung und Beschädigung zu schützen und diese auf eigene Kosten ausreichend gegen Brand, Naturkatastrophen und Diebstahl zu versichern.
3. Sofern die gelieferte Ware dem Eigentumsvorbehalt der Gesellschaft HSF unterliegt, darf der Vertragspartner über die gelieferte Ware oder andere Gegenstände nicht verfügen, insbesondere darf er sie keinerlei veräußern, verkaufen, verarbeiten, belasten oder zwecks Sicherung in das Eigentum eines Dritten übertragen, schenken oder vermieten oder einem Dritten jegliche vertragliche Nutzung ermöglichen.
4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, mit der gelieferten, dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Ware oder anderen Gegenständen mit fachlicher Sorgfalt umzugehen und er trägt das volle Risiko für die dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware, insbesondere für das Risiko der Vernichtung, des Verlustes, der Beschädigung oder der Verschlechterung des Zustandes dieser Ware und er trägt das Risiko des Schadens auf der Ware. Bei Vollstreckung, Belastung, Einbehaltung oder anderweitiger Geltendmachung der Rechte von Dritten an der gelieferten Ware, die dem Eigentumsvorbehalt gemäß diesen AGB unterliegt, ist der Vertragspartner verpflichtet, über diese Tatsache unverzüglich die Gesellschaft HSF zu informieren und alle für den Schutz deren
vorbehaltenen Eigentumsrechts erforderlichen Schritte zu unternehmen; eventuelle Kosten, die infolge des Schutzes des Eigentumsrechtes der Gesellschaft HSF entstehen, trägt der Vertragspartner.
5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bei Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners bedarf nicht eines vorigen Vertragsrücktritts.
6. Die Forderungen des Vertragspartners gegenüber der Gesellschaft HSF oder andere Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit der Gesellschaft HSF dürfen vom Vertragspartner ohne eine ausdrückliche vorige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft HSF nicht abgetreten werden.
VII. Datenschutz, Änderung der Adresse, Unterlagen, technische Angaben über Eigenschaften, Geheimhaltung
1. Die Gesellschaft HSF kann nach eigenem Ermessen der Vertragspartei technische, geschäftliche oder sonstige Informationen übergeben, die mit der Unternehmung, mit dem Betrieb und mit den rechtlichen Handlungen verschiedener Art zusammenhängen (nachstehend nur als „vertrauliche Informationen“ genannt). Die Vertragspartei darf die vertraulichen Informationen nicht zum anderen Zweck als zur ordentlichen Erfüllung der vertragsmäßigen Verpflichtungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung HSF verwenden.
2. Die Vertragspartei verpflichtet sich zur nachweislichen Einweisung der Personen, durch die sie vertragsgemäße Leistungen sichert, darüber, dass sie bei ihrer Arbeit auf keine Art vertrauliche Informationen ermitteln dürfen, die nicht direkt mit der Erfüllung der Leistungen zusammenhängen. Diese Personen dürfen keine vertraulichen Informationen gewinnen, die nicht direkt für sie bestimmt sind. Im Fall, dass die Personen, die für die Vertragspartei die vertragsmäßigen Leistungen sicherstellen, auch zufällig irgendwelche vertraulichen Informationen über die Tätigkeit HSF ermitteln, die für sie nicht direkt bestimmt sind, sind diese Personen verpflichtet diese Informationen geheim zu halten.
3. Die Verpflichtung der Personen, die für die Vertragspartei die vertragsmäßigen Leistungen sicherstellen, sich nicht mit den vertraulichen Informationen bekannt zu machen, die nicht für sie bestimmt sind und diese geheim zu halten, ist zeitlich nicht befristet und erlöscht auch nicht durch die Beendigung der arbeitsrechtlichen oder ähnlichen Beziehung mit der Vertragspartei.
4. Die Vertragspartei ist im Fall der Beendigung der vertraglichen Verpflichtung aus irgendeinem Grund verpflichtet, HSF alle vertraulichen Informationen und ihre Kopien zurückzugeben, die sie zur Verfügung hat oder diese laut Anweisungen HSF zu vernichten.
5. Die Gesellschaft HSF verarbeitet personenbezogene Angaben des Vertragspartners im Umfang, auf die Art und Weise und zu dem Zweck, der im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 122/2013 GesSlg. zum Schutz personenbezogener Angaben (im Folgenden „Gesetz zum Schutz personenbezogener Angaben“) steht.
6. Die Gesellschaft HSF verarbeitet personenbezogene Angaben des Vertragspartners im Umfang: Titel, Vor- und Nachname, Wohnsitz, E-Mail-Adresse, Rechnungsadresse, Adresse der Warenlieferung, Kontakttelefonnummer zwecks Abschluss und Erfüllung des Vertrages und Erfüllung der aus dem Vertrag oder iZm dem Vertrag folgenden Verpflichtungen, sowie in Vorvertragsbeziehungen mit dem Vertragspartner; sie verarbeitet diese Angaben insbesondere bei Erledigung von Bestellungen, Ausstellung von Rechnungen, Zustellung bestellter Ware,
Erfassung von Bestellungen und Verträgen, bei Abwicklung etwaiger Reklamationen sowie bei Versendung aktueller Angebote und anderer kommerzieller Informationen betreffend die Gesellschaft HSF.
7. HSF verarbeitet personenbezogene Angaben des Vertragspartners im Umfang: Titel, Vor- und Nachname und Lieferadresse im Postverkehr mit dem Vertragspartner, und das insbesondere bei der Zustellung bestellter Ware an den Vertragspartner; zwecks Zustellung bestellter Ware wird die Gesellschaft HSF personenbezogene Angaben des Vertragspartners in dem genannten Umfang an Kurier- und Beförderungsunternehmen, Speditionsfirmen bzw. an den Postdienstleister Slovenská pošta, a.s. weiterleiten.
8. Durch die Vergabe der Bestellung äußert der Vertragspartner gegenüber der Gesellschaft HSF seine Zustimmung mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Abgaben im Umfang: Titel, Vor- und Nachname, Wohnsitz, E-Mail-Adresse und Kontakttelefonnummer zwecks Versendung von Marketinginformationen per Post an die Wohnsitzadresse des Käufers bzw. per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Vertragspartners. Der Vertragspartner erteilt der Gesellschaft HSF seine Zustimmung mit der Verarbeitung personenbezogener Angaben zu dem genannten Zweck für die Dauer von 10 Jahren ab dem Tag der Zurverfügungstellung (im Folgenden „Gültigkeitsdauer der Zustimmung“). Der Vertragspartner ist berechtigt, die Zustimmung mit der Verarbeitung personenbezogener Angaben zu diesem Zweck bzw. mit der Versendung von Marketinginformationen jederzeit zu widerrufen, und das durch Zustellung einer Erklärung über den Widerruf der Zustimmung an die E-Mail-Adresse der Gesellschaft HSF bestellungen@hsf.sk. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Zustimmung oder nach Erhalt des Widerrufes der Zustimmung mit der Verarbeitung personenbezogener Angaben stellt die Gesellschaft HSF unverzüglich Blockierung und Liquidation personenbezogener Angaben des Vertragspartners sicher.
9. Die Gesellschaft HSF erklärt, dass sie lediglich richtige, vollständige und, soweit möglich aktualisierte personenbezogene Angaben des Vertragspartners verarbeitet. Sie stellt sicher, dass personenbezogene Angaben des Vertragspartners ausschließlich auf die Art und Weise verwendet werden, die dem vorgenannten Zweck entspricht und nach Erfüllung des Zwecks stellt die ihre Liquidation sicher. Personenbezogene Angaben des Vertragspartners verarbeitet sie im Einklang mit den guten Sitten und achtet darauf, dass deren unberechtigtes Zugänglichmachen, Beschädigung, Vernichtung, Verlust, Änderung oder jegliche anderweitige unzulässige Art und Weise der Verarbeitung vermieden werden.
10. Durch die Vergabe der Bestellung bestätigt der Vertragspartner, dass er über seine Rechte als betroffene Person belehrt wurde:
10.1. Der Vertragspartner ist berechtigt, jederzeit eine Aktualisierung, Ergänzung oder Korrektur seiner personenbezogenen Angeben zu fordern, und zwar durch Versendung eines
Antrags an die E-Mail-Adresse der Gesellschaft HSF bestellungen@hsf.sk.
10.2. Der Vertragspartner ist berechtigt, von der Gesellschaft HSF auf Grundlage eines schriftlichen Antrags Folgendes zu fordern:
a) Bestätigung, ob seine personenbezogenen Angaben verarbeitet werden oder nicht,
b) Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Angaben im Informationssystem in dem im Gesetz zum Schutz personenbezogener Angaben festgelegten Umfang,
c) genaue Informationen über die Quelle, aus welcher die Gesellschaft HSF seine personenbezogenen Angaben zur Verarbeitung erlangt hat,
d) Verzeichnis personenbezogener Angaben, die Gegenstand der Verarbeitung sind,
e) Korrektur oder Liquidation seiner fehlerhaften, unvollständigen oder nicht aktuellen personenbezogenen Angaben, die Gegenstand der Verarbeitung sind,
f) Liquidation seiner personenbezogenen Angaben, deren Verarbeitungszweck abgelaufen ist,
g) Liquidation seiner personenbezogenen Angaben, die Gegenstand der Verarbeitung sind, falls eine Gesetzesverletzung erfolgte,
h) Blockierung seiner personenbezogenen Angaben aus Gründen des Widerrufes der Zustimmung vor Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer, wenn die Gesellschaft HSF seine personenbezogenen Angaben auf Grundlage seiner Zustimmung verarbeitet.
10.3. Der Vertragspartner ist berechtigt, auf Grundlage eines schriftlichen Antrags an die Gesellschaft HSF Einwendungen gegen Folgendes zu erheben:
a) Verarbeitung seiner personenbezogenen Angaben, über die er voraussetzt, dass sie zu Zwecken des Direktmarketings ohne seine Zustimmung verarbeitet sind oder verarbeitet werden und ihre Liquidation zu fordern,
b) Verwendung seiner personenbezogenen Angaben im Umfang: Titel, Vor- und Nachname und Wohnsitz zu Zwecken des Direktmarketings im Postverkehr, oder
c) Zurverfügungstellung seiner personenbezogenen Angaben im Umfang: Titel, Vor- und Nachname und Wohnsitz zu Zwecken des Direktmarketings.
10.4. Der Vertragspartner ist berechtigt, auf Grundlage eines schriftlichen Antrags, oder persönlich, wenn Gefahr im Verzug droht, bei der Gesellschaft HSF jederzeit gegen die Verarbeitung personenbezogener Angaben in den in § 10 Abs. 3 Buchst. a), e), f) oder g) Gesetz zum Schutz personenbezogener Angaben genannten Fällen Einwendungen zu erheben, indem er berechtigte Gründe nennt oder Belege über einen unberechtigten Eingriff in seine Rechte und rechtlich geschützte Interessen, die durch solche Verwendung von personenbezogener Angaben im konkreten Einzelfall verletzt sind oder sein können, vorlegt; wenn dem gesetzliche Gründe nicht entgegenstehen und wenn es sich zeigt, dass die Einwendung des Vertragspartners berechtigt ist, ist die Gesellschaft HSF verpflichtet, die personenbezogenen Angaben, gegen deren Verarbeitung der Vertragspartner Einwendungen erhebt, ohne unnötigen Verzug zu blockieren und sie, sobald es die Umstände erlauben, zu liquidieren.
10.5. Der Vertragspartner ist berechtigt, auf Grundlage eines schriftlichen Antrags, oder persönlich, wenn Gefahr im Verzug droht, bei der Gesellschaft HSF jederzeit Einwendungen zu erheben und sich der Entscheidung der Gesellschaft HSF, die für ihn rechtliche Folgen oder wesentliche Auswirkungen hätte, nicht zu fügen, wenn eine solche Entscheidung ausschließlich auf Grundlage automatischer Verarbeitung seiner personenbezogenen Angaben getroffen wurde. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Gesellschaft HSF um die Überprüfung der erlassenen Entscheidung in einer von der automatisierten Verarbeitung abweichenden Verarbeitungsform zu ersuchen, wobei die Gesellschaft HSF berechtigt ist, dem Antrag des Käufers stattzugeben, und zwar so, dass die entscheidende Aufgabe bei der Überprüfung der Entscheidung der Vertragspartner spielen wird; über die Art und Weise der Überprüfung und über das Ergebnis der Überprüfung hat die Gesellschaft HSF den Vertragspartner in einer Frist gemäß § 29 Abs. 3 Gesetz zum Schutz personenbezogener Angaben zu informieren. Dem Vertragspartner steht dieses Recht lediglich in einem solchen Fall nicht zu, wenn dies in einem Sondergesetz geregelt ist, in dem Maßnahmen zur Sicherung seiner berechtigten Interessen als betroffene Person geregelt sind, oder, wenn die Gesellschaft HSF im Rahmen der Vorvertragsverhältnisse oder während des Bestehens des Vertrags eine Entscheidung erlässt, mit welcher sie der Anforderung des Vertragspartners stattgibt, oder wenn die Gesellschaft HSF auf Grundlage des Vertrages andere angemessene Maßnahmen zur Sicherung berechtigter Interessen des Vertragspartners trifft.
10.6. Beim Verdacht, dass seine personenbezogenen Angaben unberechtigt verarbeitet werden, ist der Vertragspartner berechtigt, darüber das Amt zum Schutz personenbezogener Angaben in Kenntnis zu setzen.
11. Der Vertragspartner ist weiterhin bis zum Widerruf mit der Versendung von e-Werbung und Informationen über die Produkte und Serviceleistungen der Gesellschaft HSF per E-Mail einverstanden. Die Angaben des Vertragspartners einschließlich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse bleiben dabei ausschließlich bei der Gesellschaft HSF. Der Vertragspartner kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen. Die Gesellschaft HSF wird dem Vertragspartner in jeder Werbe-E-Mail die Möglichkeit bieten, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.
12. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Gesellschaft HSF Änderungen seiner Wohnsitzadresse bzw. Adresse seines Sitzes, seiner Firma und weiterer im Vertrag enthaltener Identifizierungsangeben zu melden.
13. Alle in den Katalogen, Verkaufsunterlagen, Zeichnungen, Preislisten oder anderen Unterlagen der Gesellschaft HSF enthaltenen Angaben zu Preisen, technische Angaben, geschäftliche Angaben usw. sind lediglich dann verbindlich, wenn sich in der Bestellung und in der Bestellungsbestätigung gemäß Art. II dieser AGB ein diesbezüglicher Verweis befindet und wenn sie zum Vertragsinhalt wurden.
14. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Richtigkeit, Realisierbarkeit und Vollständigkeit der in den Unterlagen und in der Bestellungsbestätigung enthaltenen Angaben zu überprüfen. Die vom Vertragspartner festgestellten Mängel betreffend Richtigkeit, Realisierbarkeit und Vollständigkeit der geleisteten Pläne sind vom Vertragspartner unverzüglich, in jedem Fall allerdings vor der Realisierung der Vertragsleistung, unter Ausschluss anderer Haftung, der Gesellschaft HSF schriftlich zu melden.
15. Alle Informationen, Angebots- und Entscheidungsunterlagen jeder Art, insbesondere Präsentationen und Konzepte, die dem Vertragspartner iZm der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Realisierung des Vertrages zur Verfügung gestellt wurden, sowie andere mündliche, Ton- und Bildunterlagen, die dem Vertragspartner überlassen wurden, ebenso wie Muster und Kataloge, bleiben stets geistiges Eigentum der Gesellschaft HSF und sind durch einschlägige gültige Gesetzesbestimmungen geschützt. Der Vertragspartner erhält iZm diesen keine Rechte auf Nutzung der Werke oder andere Urheber- und Industrierechte oder Rechte auf Verwertung des Werkes jeglicher Art. Abtretung solcher der Gesellschaft HSF zur Verfügung gestellter Informationen sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder anderweitige Verbreitung – entgeltliche oder unentgeltliche – ist ohne eine ausdrückliche vorige Zustimmung der Gesellschaft HSF unzulässig und der Vertragspartner ist verpflichtet, der Gesellschaft HSF bei jeglicher Verletzung dieser Pflicht den gesamten entstandenen Schaden zu ersetzen.
VIII. Übergang der Risiken
1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Warenlieferung an den Vertragspartner in den vereinbarten Ort.
2. Die Verpflichtung der Gesellschaft HSF, die Ware zu liefern, gilt als erfüllt mit der Übergabe der bestellten Ware dem Vertragspartner an dem vereinbarten Ort der Warenlieferung oder an einem anderen geeigneten Ort. Die Verpflichtung der Gesellschaft HSF, die Ware zu liefern, gilt auch in einem solchen Fall als erfüllt, wenn die Gesellschaft HSF bereit ist, dem Vertragspartner die Ware an dem vereinbarten Ort abzugeben bzw. wenn sie ihm ermöglicht, dort die Ware zu übernehmen, und der Vertragspartner die Ware aus anderen Gründen, die nicht auf Seite der Gesellschaft HSF liegen, nicht übernimmt.
3. Das Risiko des Schadens an der Ware geht auf den Vertragspartner zum Zeitpunkt, wenn die Gesellschaft HSF ihrer Verpflichtung nachkommt, dem Vertragspartner die Ware iSd Art. IX Punkt 2 dieser AGB zu liefern, über.
4. Ist der Vertragspartner in Verzug, geht das Risiko des Schadens an der Ware auf jeden Fall auf den Vertragspartner über. Des Weiteren ist die Gesellschaft HSF beim Verzug des Vertragspartners mit der Warenübernahme berechtigt:
a) dem Vertragspartner die tatsächlichen Kosten für die Lagerung der Ware und die tatsächliche Lagergebühr, stets jedoch mindestens 0,5 % des Wertes der gelagerten Lieferung (gemäß dem für die Lieferung in Rechnung gestellten Betrag) monatlich in Rechnung zu stellen, und das beginnend mit dem ersten Tag, an dem gemäß diesen AGB die Verpflichtung, die Ware zu liefern, als erfüllt gilt, auch wenn sie vom Vertragspartner nicht übernommen wird, und das für jeden begonnenen Monat der Lagerung. Zu der Lagergebühr wird die MWSt in gesetzlich vorgeschriebener Höhe zugerechnet.
b) gleichzeitig auf der Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Einräumung einer angemessenen zusätzlichen Frist für die Warenübernahme und deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurück zu treten und die Ware anderweitig zu verwerten.
5. Fall es ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, gilt der Übergang der Risiken gemäß den vereinbarten Incoterms-Bedingungen in der am Tag des Vertragsabschlusses gültiger Fassung.
6. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Warenlieferung ohne Versicherung. Die Deckung durch eine entsprechende Transportversicherung erfolgt ausschließlich von Seiten des Vertragspartners.
IX. Garantie
1. Die Gesellschaft HSF ist verpflichtet, die Ware oder die Leistung in der im Vertrag spezifizierten Menge, Qualität und Ausführung zu liefern.
2. Soweit im Vertrag, Bestellungsbestätigung oder im Garantieschein nichts anderes angegeben ist, gewährt die Gesellschaft HSF dem Vertragspartner für die gelieferte Ware eine Garantie in der Dauer von 24 Monaten, unter der Bedingung, dass die erforderliche Instandhaltung eingehalten wird, wobei die Garantiefrist am Tag der Warenlieferung dem Vertragspartner zu laufen beginnt.
3. Sichtbare Mängel der Ware sind vom Vertragspartner der Gesellschaft HSF spätestens 10 Tage nach Warenlieferung zu melden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdecken vom Vertragspartner zu reklamieren. Der Vertragspartner ist verpflichtet, unmittelbar nach der Warenübernahme die Vollständigkeit der Ware sowie der sich auf die Ware beziehenden Belege zu prüfen (Buchungsbeleg über den Kauf der Ware, Garantierschein, Bedienungsanleitung bzw. ein anderer Beleg bezüglich der Warenverwendung). Der Vertragspartner ist des Weiteren verpflichtet, die Ware zu inspizieren, und das möglichst bald nach dem Übergang der Risiken der Warenbeschädigung. Spätere Reklamationen betreffend sichtbare Mängel der Ware, die bei der Übernahme der Ware feststellbar waren, und betreffend die Unvollständigkeit der Ware und der Belege können nicht anerkannt werden und eine solche Reklamation wird als unberechtigt klassifiziert. Die Gesellschaft HSF trägt keine Haftung für sichtbare Mängel, die bei der Übernahme der Ware feststellbar waren, und für die Unvollständigkeit der abgegebenen Ware und Belege selbst in dem Fall, wenn der Vertragspartner von seinem Recht, bei der Warenübernahme die Ware zu inspizieren, nicht Gebrauch macht.
X. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Für etwaige Streitigkeiten jedweder Natur wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in 1010 Wien ausdrücklich vereinbart.
2. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN Kaufrechtes als auch die Verweisungsnormen des IPRG werden ausgeschlossen.
XI. Sonderbestimmungen
1. Wenn der Vertrag mit einem Vertragspartner abgeschlossen ist, der eine natürliche Person und kein Unternehmer, d.h. ein Verbraucher ist, gelten diese AGB im vollen Umfang mit folgenden Abweichungen:
-
- Soweit in Artikel IX Punkt 1 dieser AGB keine längere Garantiezeit angegeben ist, beträgt die Garantiezeit bei der Ware 24 Monate;
- Einzelheiten über die Rechte des Vertragspartners, der ein Verbraucher ist, die aus der Haftung für Mängel folgen und über die Vorgehensweise bei der Warenreklamation, sind in der Reklamationsordnung der Gesellschaft HSF geregelt. Der Vertragspartner, der ein Verbraucher ist, bestätigt mit der Vergabe einer Bestellung an die Gesellschaft HSF, dass er die Reklamationsordnung gelesen hat und mit ihr in vollem Umfang einverstanden ist. Zugleich bestätigt er, dass er ordnungsgemäß über die Bedingungen und Art und Weise der Warenreklamation informiert wurde, einschließlich der Angaben darüber, wo die Reklamation geltend zu machen ist und über die Durchführung der Garantiereparaturen in Einklang mit der Bestimmung des § 18 Abs. 1 Gesetz Nr. 250/2007 GesSlg. zum Verbraucherschutz in aktueller Fassung (im Folgenden „Verbraucherschutzgesetz“);
- Beim Verzug des Vertragspartners, der ein Verbraucher ist mit der Zahlung des Preises oder einer anderen finanziellen Verbindlichkeit oder deren Teiles, ist der Vertragspartner verpflichtet, der Gesellschaft HSF Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu bezahlen;
- Auf den Vertragspartner, der ein Verbraucher ist, finden die Bestimmungen dieser AGB, die im Widerspruch zu den zwingenden Bestimmungen der allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften stehen keine Anwendung.
Artikel XII. Schlussbestimmungen
1. Diese AGB treten in Kraft am 19.04.2016.
2. Soweit der Vertrag schriftlich abgeschlossen wurde, hat jede Änderung des Vertrages schriftlich zu erfolgen.
3. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass die gegenseitige Kommunikation insbesondere per E-Mail bzw. schriftlich erfolgen wird. Eine per E-Mail gesendete Willenserklärung gilt als übermittelt zum Zeitpunkt der Zustellung der E-Mail in den Mailkasten des Adressaten.
4. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig, unwirksam und/oder nicht durchsetzbar sein oder werden, ist dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und/oder Durchsetzbarkeit sonstiger Bestimmungen dieser AGB nicht berührt.
5. Diese AGB treten gegenüber dem Vertragspartner zum Zeitpunkt der Versendung einer Bestellung des Vertragspartners an die Gesellschaft HSF in Kraft.
6. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Vertragspartner durch die Vergabe der Bestellung dem Verkäufer bestätigt, diese AGB vollständig gelesen zu haben und mit ihnen einverstanden zu sein und dass diese AGB und deren Bestimmungen auf sämtliche, insbesondere beim Vertragsabschluss und bei Warenreklamationen entstandenen Beziehungen zwischen HSF und dem Vertragspartner anwendbar sind.
H S F, s.r.o.